Im Rahmen unserer Arbeit erhalten wir von den Bürgermeister:innen regelmäßig Einblicke in die aktuellen Herausforderungen der sächsischen Gemeinden.
Eine dieser zentralen Herausforderungen ist die Gewährleistung einer guten und wohnortnahen pflegerischen Versorgung. Der Anteil der pflegebedürftigen Über-65-Jährigen steigt, während stationäre Einrichtungen vor Ort häufig fehlen. Gleichzeitig mangelt es zunehmend an mobilen Pflegediensten mit ausreichen Personal sowie an familiären Unterstützungsstrukturen für die ambulante Versorgung zu Hause. Ursache hierfür sind insbesondere der Wegzug jüngerer Generationen und der demografische Wandel, wodurch die pflegerische Versorgung mittelfristig gefährdet ist.
Diesem Trend steht ein Grundbedürfnis der meisten Bürger:innen diametral entgegen: Sie möchten aus nachvollziehbaren Gründen so lange wie möglich selbständig in ihrer vertrauten sozialen Umfeld leben. Zu diesem sozialen Umfeld zählen wichtige langjährig gepflegte soziale Netze, angefangen bei Familie und Freundeskreis, über Kirchengemeinde und Vereine, bis hin zu Versorgungsstrukturen wie Ärzt:innen oder lokale Geschäfte. Ein Umzug in eine stationäre Einrichtung kommt für viele Menschen daher erst in der höchsten Not – wenn es nicht weitergeht – infrage, insbesondere wenn sich diese Einrichtung nicht in der eigenen Gemeinde befindet, sondern in der nächsten Klein- oder Mittelstadt. Dadurch entstehen kaum überbrückbare Distanzen zum vertrauten Umfeld.
Aufgrund der zunehmenden Schwierigkeiten bei der Daseinsfürsorge Älterer mit Pflegebedarf, insbesondere in sächsischen Dörfern ohne Pflegeeinrichtung, hat sich die Dezentrale 2025 mit der innovativen Wohn- und Pflegeform der ambulant betreuten Wohngemeinschaften beschäftigt. Diese stellt ein Randfeld des gemeinschaftlichen Wohnens dar, durch welches Mitbewohner:innen in Mehrgenerationenprojekten oder als separate Wohneinheit im Alter vor Ort wohnen bleiben können – und eine qualitativ gute Versorgung sichergestellt wird.
Was ist eine ambulant betreute Wohnpflegegemeinschaft?
Ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWGs) sind gemeinschaftliche Wohnformen für pflegebedürftige Menschen, in denen drei bis zwölf Personen zusammenleben und ambulante Pflegeleistungen erhalten. Die rechtlichen Voraussetzungen sind im Sächsischen Wohn- und Teilhabegesetz (SächsWTG) geregelt. Dieses regelt beispielsweise, dass eine Wohnpflegegemeinschaft in Sachsen bei der Heimaufsicht angezeigt werden muss und zugleich auch für die Prüfung der gesetzlichen Vorgaben verantwortlich ist. Die Finanzierung der Pflegeleistungen erfolgt primär über die Pflegekassen. Gleichzeitig sollte auch bei dieser Wohn- und Pflegeform bereits im Rahmen der Konzeption auf eine nachhaltige Finanzierung geachtet werden, die bedarfsgerecht und individuell ausgestaltet ist.
Diese Wohn- und Pflegeform verbindet private Wohnverhältnisse mit professioneller Unterstützung und Betreuung durch Angehörige. So wird pflegebedürftigen Menschen ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglicht, das ihrem bisher gewohnten Alltag möglichst nahe kommt. So sind abWGs sowohl für junge Menschen mit Behinderung als auch für ältere Menschen mit Pflegebedarf häufig eine gute Alternative zur ambulanten Versorgung zu Hause und zur Heimunterbringung. Die Betreuung erfolgt durch einen ambulanten Pflegedienst, in der Regel ergänzt durch eine dauerhaft ansprechbare Präsenzkraft. Dies gewährleistet eine niedrigschwellige Alltagsbegleitung.
Das hybride Modell integriert Angehörige, Ehrenamtliche und lokale Pflegehelfer:innen – sodass Familien entlastet, aber weiterhin beteiligt bleiben. Gleichzeitig lassen sich abWGs gut mit Tagespflegeangeboten kombinieren und ermöglichen individuell abgestimmte aktivierende Alltagsangebote wie gemeinsames Kochen oder Freizeitgestaltung. Mitwirkung und Besuche der Angehörigen sind gern gesehen – beispielsweise dem Urlaubsbericht der Enkel hören alle Bewohner gern zu.
Verglichen mit stationärer und ambulanter Versorgung durch Angehörige und Pflegedienste ist diese sogenannte „stambulante“ Wohn- und Pflegeform bisher in Sachsen wenig bekannt. Aber es gibt bereits Sachsen und Sächsinnen, die durch „stambulante“ Versorgung im Alter selbstbestimmt leben und wohnen: 111 anbieterorganisierte abWGs gibt es im Freistaat. Hinzu kommen weitere 349 selbstorganisierte abWGs, die von Betroffenen und deren Angehörigen verwaltet werden.
Der Personalmangel in der Pflege ist hier weniger ein Problem, denn auch Fachkräfte profitieren: Bessere Arbeitsbedingungen, familiäre Arbeitsatmosphäre und ein klarer Überblick über die Pflege ermöglichen hohe Arbeitszufriedenheit und erleichtern die Personalbindung, selbst in ländlichen Regionen. Auch werden die Arbeitswege im Vergleich zur ambulanten Versorgung zu Hause deutlich verkürzt.
Besonders flexibel sind selbstorganisierte Wohngemeinschaften: Sie bieten die Freiheit Zusammenleben, Räumlichkeiten und Pflegeorganisation nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und ermöglichen mit verhältnismäßig wenig Vorgaben ein selbstbestimmtes Wohnen mit Pflege zu verbinden. Sie eignen sich daher besonders als Bestandteil eines Mehrgenerationen-Wohnprojekts.
Bestehende „Wohngemeinschaften 60+“ ohne Pflegebedarf können in eine abWG umgewandelt werden. So kann in einem ersten Schritt ein Antrag für einen Wohngruppenzuschlag gestellt werden, sobald drei Bewohnende Pflegestufe 1 haben. Durch diesen kann eine Präsenzkraft auf Minijob-Basis zur Alltagsunterstützung finanziert werden, wobei über das genaue Aufgabenfeld die Wohngemeinschaft selbst entscheidet. Sollten weitere Bewohnende eine Pflegestufe erhalten, werden pro Bewohner zusätzlich 224 Euro pro Monat gewährt. Darüber hinaus können im Rahmen der Gründung einer abWG bei den Pflegekassen Geld für Umbaumaßnahmen sowie für selbstverantwortete abWGs zusätzlich einen Gründungszuschuss beantragt werden.
Das Engagement der Dezentrale für ambulante Wohngemeinschaften
Das große Potenzial der abWGs in Sachsen unterstreichen auch zwei aufeinander aufbauende Studien von Frau Dr. Scherzer (abWGs LK Meißen 2023, abWGs ländlicher Raum 2024). Darin stellt die Autorin fest, dass unabhängige, qualifizierte Beratung für Gründung und Betrieb von abWGs erforderlich ist, sowie eine Vernetzung um Erfahrungen auszutauschen.
Bei gemeinsamen Austauschveranstaltungen im vergangenen Jahr mit Netzwerkpartnern aus den Bereichen Pflege und Wohnen wurde deutlich, welches Potenzial diese Wohnform als alternative, gemeinschaftliche Wohn- und Versorgungsoption bietet. Gleichzeitig zeigte sich, wie auch in den Studien beschrieben, dass es in Sachsen bisher keine Angebote zur Vernetzung, Information oder Beratung gibt.
Vor diesem Hintergrund wurde durch die Dezentrale ein erstes Netzwerk mit Initiativen der Pflege und des gemeinschaftlichen Wohnens gegründet. Die Dezentrale vermittelte das Thema außerdem an das Sächsische Staatsministerium für Soziales (SMS). Dieses hat sich das Thema nun selbst auf die Fahne geschrieben und organisiert unter inhaltlicher Einbeziehung der Dezentrale und des Netzwerkes einen Fachtag im Herbst 2026.
Wenn Sie als Einzelperson, Projektgruppe, Wohnprojekt, Kommune oder Wohnungsunternehmen überlegen, ein Wohnprojekt 60+/Mehrgenerationenprojekt oder eine ambulante Wohngemeinschaft zu initiieren, kommen Sie gerne auf uns zu oder kommen Sie zu unserem Online-Seminar am 5. Mai 2026. Damit pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen im ländlichen Sachsen nicht allein bleiben.
Online-Seminar „Gemeinschaftlich Wohnen 60+ & ambulant betreute Wohngemeinschaften“
Dienstag, 5. Mai 2026, 17:00 Uhr – 18:30 Uhr
Die Veranstaltung richtet sich an Gruppen und Einzelpersonen sowie an Vertreter:innen von Kommunen und Wohnungsunternehmen, die ein Wohnprojekt 60+ oder ein Mehrgenerationenprojekt planen und sich über Möglichkeiten der Integration von Pflege in gemeinschaftliche Wohnformen informieren möchten.
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