Die Förderung für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen über das KfW-Programm „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ 134 war länger ausgesetzt. Seit April 2024 ist es wieder möglich als Privatperson zinsgünstige Darlehen nebst Tilgungszuschuss für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen zu erhalten.
Der neue Tilgungszuschuss liegt bei 7,5 %, wenn die Förder-Bedingungen eingehalten werden. Die maximal mögliche Kredithöhe mit bundesverbilligtem Zinssatz liegt bei 100.000 Euro. Der Zins liegt je nach Laufzeit bei 1% – 2,31%.
Worum geht es genau:
Viele Förderprogramme orientieren sich nur aufs individuelle Eigentum. Eine wichtige Ausnahme und ein guter Finanzierungsbaustein ist das Programm der KfW „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ 134. Wer Genossenschaftsanteile erwirbt, um eine Wohnung in der Genossenschaft zu beziehen, kann hierfür einen Förderkredit erhalten.
(Details hier: KFW Merkblatt Förderung genossenschaftlichen Wohnens).
Was viele nicht wissen: hierzu braucht es keine festgeschriebenen wohnungsbezogenen Anteile in der Satzung, es genügen auch andere Regelungen, zum Beispiel wenn im Mietvertrag für diese Wohnung eine bestimmte Anteilssumme gezeichnet wird. Das Programm ist also auch eine Möglichkeit für Kleingenossenschaften, die Menschen mit unterschiedlichen Vermögenshintergründen zusammenbringen, für einen Teil der Wohnungen mehr Anteile zu zeichnen und für andere weniger. Da den Kredit aber die einzelne Mieterin aufnimmt, muss diese wiederum in den Augen der Bank „kreditwürdig“ sein.
KfW-Kredite werden nicht bei der KfW selbst, sondern z.B. über eine normale Geschäftsbank, z.B. die eigene Hausbank, beantragt. Leider bieten das nicht alle Banken an und die Banken handhaben die Beantragung teils sehr unterschiedlich. Die KfW bietet einen Überblick über mögliche Finanzierungspartner.
Wer Fragen dazu hat oder weitere Finanzierungsbausteine kennenlernen möchte, ist zur offenen Sprechstunde der Dezentrale eingeladen.