Die gute Nachricht zuerst: neue Wohnformen sind in die Liste der förderfähigen Zwecke aufgenommen worden! Die vollständige LEADER-Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen kann hier eingesehen werden. Bis auf die drei Großstädte und einige Mittelstädte, liegt ganz Sachsen im LEADER-Gebiet. Bald werden die zuständigen Aktionsgruppen und Regionalmanagements ihre ersten Förderaufrufe starten, die jeweils eine Einreichungsfrist haben (z.B. bis 1.11.23). Auch in den Folgejahren wird es weitere Aufrufe geben.
Jedes Regionalmanagement hat eigene Förderschwerpunkte (Handlungsfelder und Ausschüttungen), die sich im jeweiligen Aktionsplan finden. Das Verfahren ist zweistufig:
Aktionsgruppen/Regionalmanagements
In der Tabelle oder auch der Karte zum räumlichen Geltungsbereich kann je nach Landkreis eingesehen werden, zu welchem LEADER-Gebiet der betreffende Ort gehört. Hier finden sich die jeweils zuständigen Kontakte der lokalen Aktionsgruppen und deren Regionalmanagements. Auf den jeweiligen Websites ist nachzulesen, was wie gefördert wird.
Empfohlen wird in jedem Fall, einen Beratungstermin mit dem zuständigen Regionalmanagement zu vereinbaren, sowie diesem vor Einreichen die Unterlagen zuzusenden, dann prüft das Regionalmanagement die Vollständigkeit und gibt Hinweise.
Bald nach Ablauf der Einreichungsfrist entscheidet ein Gremium (Koordinierungskreis) darüber, welche (vollständigen) Anträge angenommen werden.
- Bewilligungsbehörde (Landratsamt)
Die vom Koordinierungskreis ausgewählten Projekte müssen dann weitere Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde (Landratsamt) einreichen. Mit Eingangsbescheid kann auf eigenes Risiko begonnen werden – der Bewilligungsbescheid kommt erst später. Vor dem Eingangsbescheid darf nicht mit den Baumaßnahmen (außer Müllberäumung) begonnen werden.
Zu beachten ist:
- Nur Eigentümer können einen LEADER-Antrag stellen (keine Mieter).
- Der Aufwand für das Einreichen der Unterlagen ist hoch. Abgesehen von den Antrags-Formularen werden Bauplanung, Kostenschätzung nach DIN 276 und Finanzierungsnachweis auch ohne LEADER-Förderung meist ohnehin benötigt. Die Projektbeschreibung sollte sich an den Kriterien des jeweiligen Aktionsplans (Bewertungsbogen) orientieren – dies erhöht die Wahrscheinlichkeit der Förderung.
- Je nach LEADER-Gebiet ist die Höhe der maximalen Zuschüsse sehr unterschiedlich. Sie bemisst sich als prozentualer Anteil an den Gesamtkosten; es gibt Bonuspunkte z.B. für eingetragen Kulturdenkmale, barrierefreies Bauen etc., und es gibt eine Obergrenze. Die Anzahl der Antragssteller pro Ausschreibung spielt dabei ebenso eine Rolle. Unternehmen (dazu zählt die GmbH) bekommen teilweise mehr als private Eigentümer. In manchen LEADER-Gebieten wird der Kauf der Immobilie nicht gefördert, in anderen schon.
- Gelingt eine gute Abgrenzung, (z.B. für Gewerbe oder Kultur im Erdgeschoss und Wohnen in den Obergeschossen), können auch Förderanträge für mehrere Handlungsfelder (unterschiedliche Nutzungsarten) gestellt werden.
- Pro Objekt darf nur ein Antrag gestellt werden. Manchmal ist es möglich, den Hof in verschiedene Bauabschnitte aufzuteilen und so mehrfach Förderung zu beantragen.
- Es gibt zwei unterschiedliche Verfahren:
- Geringe Investitionskosten- und geringer Umfang: jeweils drei Angebote sind pro Gewerk vorzuweisen, korrekte Abrechnung anhand der Rechnungslegung der Firmen; davon prozentuale Anrechnung.
- Umfangreiche Sanierungsmaßnahmen mit vielen Gewerken ermöglichen ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren: Bestimmung der förderfähigen Ausgaben kann auf der Basis standardisierter Einheitskosten (SEK – pro m2) erfolgen. Die Arbeiten müssen fotografisch dokumentiert werden; Eigenleistung ist hier gut möglich. Es erfolgt die Auszahlung nach Anteil wie vereinbart (wenn es keine Abweichungen gibt).
- Die Finanzierung ist komplett nachzuweisen, d.h. es braucht Modelle der Zwischenfinanzierung. Die Auszahlung der vereinbarten LEADER-Förderung erfolgt erst nach Abnahme der fertiggestellten Maßnahmen. Alle Abweichungen sind vorab mit der Bewilligungsbehörde zu klären, sonst kann es zu geringeren Auszahlungen kommen. Es soll neuerdings möglich sein, 50 % der Förderung als Vorauszahlung zu erhalten.
Alle Informationen und Ansprechpartner zu LEADER finden sich hier.
Marion Kempe
Dezentrale, Geschäftsstelle Dresden
30.8.23