Eine häufig gewählte Rechtsform für Wohnprojekte ist die Genossenschaft. Viele Förderprogramme orientieren sich nur aufs individuelle Eigentum. Eine wichtige Ausnahme und ein guter Finanzierungsbaustein ist das Programm der KfW „Kreditanstalt für Wiederaufbau“ 134. Wer Genossenschaftsanteile erwirbt, um eine Wohnung in der Genossenschaft zu beziehen, kann hierfür einen Förderkredit erhalten. Besonders hilfreich ist der neue Tilgungszuschuss: 15 % der Summe gibt es als Förderanteil, wenn die Bedingungen eingehalten werden. Die maximal mögliche Kredithöhe mit bundesverbilligtem Zinssatz liegt bei 100.000 Euro, die Laufzeit bei bis zu 35 Jahren. Der Zins ist sehr günstig, Anfang Januar 2023 liegt er im günstigsten Fall bei 0,01 %, wobei sich die Konditionen teilweise täglich ändern.
(Details hier: KFW Merkblatt Förderung genossenschaftlichen Wohnens).
Was viele nicht wissen: hierzu braucht es keine festgeschriebenen wohnungsbezogenen Anteile in der Satzung, es genügen auch andere Regelungen, zum Beispiel wenn im Mietvertrag für diese Wohnung eine bestimmte Anteilssumme gezeichnet wird. Das Programm ist also auch eine Möglichkeit für Kleingenossenschaften, die Menschen mit unterschiedlichen Vermögenshintergründen zusammenbringen, für einen Teil der Wohnungen mehr Anteile zu zeichnen und für andere weniger. Da den Kredit aber die einzelne Mieterin aufnimmt, muss diese wiederum in den Augen der Bank „kreditwürdig“ sein.
KfW-Kredite werden nicht bei der KfW selbst, sondern z.B. über eine normale Geschäftsbank beantragt. Leider bieten das nicht alle Banken an und die Banken handhaben die Beantragung teils sehr unterschiedlich. Die KfW bietet einen Überblick über mögliche Finanzierungspartner.
Wer Fragen dazu hat oder weitere Finanzierungsbausteine kennenlernen möchte, ist zur offenen Sprechstunde der Dezentrale eingeladen.